Versteuerung des Firmenwagens.
Mit welcher Methode fahren Sie steuerlich besser?
Was ist die 1% Methode?
Als Firmenwagenfahrer sind Sie verpflichtet die Privatnutzung Ihres Dienstfahrzeugs zu versteuern.
Sobald Ihr Dienstwagen privat gefahren wird, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, der wie ein zusätzliches Gehalt versteuert werden muss.
Der Gesetzgeber räumt Ihnen die Wahl zwischen zwei Methoden ein:
1. Pauschalversteuerung nach der 1-Prozent-Regelung
2. Eine genaue und individuelle Versteuerung mit dem Einsatz eines Fahrtenbuchs
Die 1%-Methode ist dann lohnend, wenn der Anteil Ihrer Privatfahrten hoch ist.
Nutzen Sie das Fahrzeug überwiegend geschäftlich, ist das Fahrtenbuch die günstigere Alternative. Es erfordert jedoch viel Disziplin und Genauigkeit, um die Richtlinien des Finanzamts einzuhalten.
Ein elektronisches Fahrtenbuch übernimmt für Sie die meiste Arbeit.
Berechnen Sie mit dem Firmenwagenrechner welche Methode für Sie mehr Steuern spart.

Sonderregelungen zur 1%-Methode.
Steuervorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Anschaffung ab 2019
Anschaffung vor 2019
Steuerfrei beim Arbeitgeber laden
über 8 Jahre
Seit 2019 wird die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen steuerlich begünstigt. So berechnet sich die 1% Besteuerung bei E-Autos nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis.
Die Fahrtenbuchmethode ist auch für E- und Hybridfahrzeuge weiterhin zulässig. Bei Nachweis der Kosten werden die Anschaffungskosten für das Fahrzeug in Form der Abschreibung (AfA) berücksichtigt. Gemäß der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der 1%-Pauschalmethode sind auch hier die zu berücksichtigenden Aufwendungen zu halbieren.
Die Regelung gilt sowohl für angeschaffte als auch gemietete oder geleaste Fahrzeuge und gilt bis Ende 2030.
Zusätzlich vermindert sich der Minderungsbetrag um jeweils 50 € je kWh Batteriekapazität und der Höchstbetrag um 500 €.
Je nach Anschaffungsjahr erfolgen pauschale Minderungen des Listenpreises pro Kilowattstunde der Batteriekapazität. Außerdem gibt es Höchstbeträge der Minderung je nach Anschaffungsjahr.
Anschaffungs-jahr | Minderung je kWh | Höchstbetrag |
2013 und früher | 500€ | 10.000€ |
2014 | 450€ | 9.500€ |
2015 | 450€ | 9.000€ |
2016 | 450€ | 8.500€ |
2017 | 450€ | 8.000€ |
2018 | 450€ | 7.500€ |
Fährt der Arbeitnehmer weniger als 15 Tage je Monat mit dem Dienstwagen zu Arbeit, dann werden 0,002% anstatt 0,03% des Bruttolistenpreises je Kilometer des Arbeitsweges gerechnet.
Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030 sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder.
Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung sind bis Ende 2030 steuerfrei.
Bei der Abschreibung kann unabhängig von der AfA-Tabelle laut Beschluss des BFH eine 8-jährigen Nutzungsdauer angenommen werden. Dies entspricht einer Abschreibung von 12,5% der Anschaffungskosten.
Wann lohnt sich für Firmenwagenfahrer ein Fahrtenbuch?
Ob sich ein Fahrtenbuch für Sie lohnt, hängt von unterschiedlichen Parametern ab. Folgende wesentliche Faktoren wirken sich für die Fahrtenbuchmethode vorteilhaft aus:
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Wenn der Dienstwagen überwiegend betrieblich gefahren wird.
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Wenn der Bruttolistenpreis des Firmenfahrzeugs hoch ist.
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Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft wurde.
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Wenn die laufenden Betriebskosten gering sind.
Vielen Firmenwagenfahrern ist es nicht bewusst, wieviel Geld sie durch die Fahrtenbuchmethode sparen können.
Mit dem Firmenwagenrechner von CARSYNC können Sie Ihre mögliche Steuereinsparung einfach berechnen.


Wechsel von 1-Prozent-Regelung zum Fahrtenbuch.
1. Kein unterjähriger Wechsel mit einem bestehenden Fahrzeug
Ein Wechsel ist grundsätzlich nur zum 01.01. eines Jahres möglich.
2. Unterjähriger Wechsel ist mit Fahrzeugwechsel möglich
Sofern ein Fahrzeugwechsel vorliegt, kann auch unterjährig von der 1-Prozent Regelung zum Fahrtenbuch gewechselt werden.
Beachten Sie bitte: Ein Fahrtenbuch, das nicht für das ganze Kalenderjahr geführt wurde, ist nicht ordnungsgemäß und wird vom Finanzamt abgelehnt. Auch wenn sich die Fahrten wiederholen, muss die ganze Zeit ein Fahrtenbuch geführt werden.
Ein elektronisches Fahrtenbuch minimiert für Sie den Aufwand.
Berechnen Sie mit dem Firmenwagenrechner welche Methode für Sie steurlich besser ist.
Welche steuerlichen Anreize gibt es bei der Elektromobilität?
Elektroautos (BEVs) sind steuerlich günstiger als Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs).
Folgende Neuregelungen gelten fürErstzulassungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030.
Bei der Versteuerung (sowohl nach der Fahrtenbuchmethode als auch nach der 1% Pauschalversteuerung) sinkt die Bemessungsgrundlage im Vergleich zu einem klassischen Verbrenner auf bis zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP).
Ebenso gilt bei der Kilometerbesteuerung die niedrigere Bemessungsgrundlage. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort werden bei elektrifizierten Firmenwagen je Kilometer nur noch 0,03 Prozent von einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Reine Elektrofahrzeuge (BEV):
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Wenn der BLP unter 60.000 EUR ist, müssen 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
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Wenn der BLP über 60.000 EUR liegt, beträgt der geldwerte Vorteil 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.
Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs):
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Hybridfahrzeuge werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.
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Voraussetzung für die steuerlichen Vorteile sind mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite oder max. 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer.
Mit dem Firmenwagenrechner von CARSYNC können Sie Ihre mögliche Steuereinsparung für Elektro- und Hybridfahrzeuge einfach berechnen.
