Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A: Allgemeine Vertragsbedingungen
Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB oder AGB Allgemein genannt) gelten für Verträge zwischen der CARSYNC GmbH (im Folgenden auch CARSYNC genannt) und ihrem Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt) über Leistungen der CARSYNC aus den Produktgruppen Free, Smart, Premium, Individual (Allgemein).
2. Diese AGB gelten auch für zukünftig geschlossene Verträge zwischen CARSYNC und dem Kunden über Leistungen in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der zukünftigen Verträge jeweils gültigen Fassung, ohne dass auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden muss.
Werden dagegen zu einem bereits bestehenden Vertrag Ergänzungsvereinbarungen geschlossen, insb. Zusatzleistungen gebucht, gelten diese AGB in der für den Hauptvertrag maßgeblichen Fassung.
AGB Allgemein August 2022 | 25
3. Ergänzend zu den im Teil A dieser AGB geregelten Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die in den Teilen B bis K geregelten besonderen Vertragsbedingungen für folgende Leistungsbausteine (Module), die vom Kunden individuell bei Vertragsschluss ausgewählt oder nach Vertragsschluss zugebucht und abgewählt werden können:
a) Für das Modul „Telematik“ einschließlich des Erwerbs der zugehörigen Hardware durch den Kunden gilt zusätzlich Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Für das Modul „digitale Führerscheinkontrolle“ einschließlich des Erwerbs der zugehörigen Führerschein-Lesestationen und Führerscheinlabel durch den Kunden gilt zusätzlich Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Für das Modul „Buchung“ gilt zusätzlich Teil D dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d) Für das Modul „Disposition“ gilt zusätzlich Teil E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
e) Für das Modul „elektronisches Fahrtenbuch“ einschließlich des Erwerbs der zugehörigen Führerscheinlabel und Hardware gilt zusätzlich Teil F dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f) Für das Modul „Fahrer-UVV“ gilt zusätzlich Teil G dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
g) Für das Modul „Zahlungsmanagement“ gilt zusätzlich Teil H dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
h) Für das Modul „Schadenmanagement/Leasingrückläufer“ gilt zusätzlich Teil I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
i) Für das Modul „Aussteuerungsmanagement“ gilt zusätzlich Teil J dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
j) Für das Modul „CarConfigurator“ gilt zusätzlich Teil K dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit die besonderen Vertragsbedingungen der Teile B bis K mehrerer vom Kunden gebuchter Module sich widersprechen, gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des in alphabetischer Reihenfolge zuerst geregelten Moduls auch für die anderen vom Widerspruch betroffenen Module.
A.2 Vertragsbestandteile und deren Änderung
1. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern CARSYNC ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt. CARSYNC widerspricht der Geltung solcher nicht ausdrücklich vereinbarter Bedingungen des Kunden ausdrücklich und auch für die Zukunft.
2. CARSYNC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, und wird den Kunden auf eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen durch Übersendung einer Neufassung in Textform, in der die Änderungen hervorgehoben sind, hinweisen. Die Änderung gilt als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Neufassung Textform widerspricht oder die Änderung für den Kunden unzumutbar ist. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB unverändert fort; CARSYNC ist jedoch berechtigt, den Vertrag binnen einem Monat nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Vertragsbestandteile in eine andere Sprache übersetzt, ist für die Auslegung des Vertrags ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
A.3 Begriffsbestimmungen und technische Erläuterungen
Anlasserunterbrechung: Die Log-Box verfügt über eine Anlasserunterbrechung, die bewirkt, dass das Fahrzeug erst nach einer erfolgreichen Fahrerauthentifizierung gestartet werden kann.
Arbeitstage: Montag bis Freitag mit Ausnahme des 24.12., 31.12. und gesetzlicher Feiertage am Geschäftssitz des Kunden oder CARSYNCs.
Berechtigter Fahrer: Jede natürliche Person, die vom Kunden in der Software als Fahrer registriert ist und vom Kunden gegenüber CARSYNC zur Nutzung der Fahrzeuge für Geschäfts- und/oder Privatfahrten berechtigt wurde.
CARSYNC: CARSYNC GmbH.
Carsync-Portal: Internetbasiertes Programm, über das der Kunde je nach vereinbartem Leistungsumfang seine Fahrzeuge, deren Daten, Kosten und Zustände verwalten und einsehen, Fahrten buchen sowie Mitarbeitern die Berechtigung zu Privat- und/oder Geschäftsfahrten erteilen und entziehen kann. Im Carsync-Portal werden die aus der im Fahrzeug einzubauenden Log-Box übertragenen Fahrzeug- und Fahrt-Informationen dargestellt. fleetxweb ist ebenfalls Bestandteil des Carsync-Portals.
Erwerb: Anmietung oder Kauf körperlicher Sachen durch den Kunden von CARSYNC oder sonstige Besitzüberlassung körperlicher Sachen durch CARSYNC an den Kunden.
Fahrer: Jede natürliche Person, die ein Fahrzeug führt.
Fahrerauthentifizierung: Vorgang, bei dem der Fahrer vor Antritt einer Fahrt seine gegenwärtige Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs mittels elektronischer Komponenten nachweist.
Fahrt: Reise des berechtigten Fahrers mit einem Fahrzeug vom ersten Öffnen bis zum letzten Schließen des Fahrzeugs während der Reise.
Fahrzeug: Kraftfahrzeug des Kunden, für das CARSYNC die vertraglich vereinbarten Leistungen (ganz oder teilweise) schuldet.
fleetxweb: digitale Fahrzeugakte, Verwaltungssoftware für die operativen Dienstleistungen, die CARSYNC im Rahmen des Fuhrparkmanagement durchführt
Flotte: Gesamtheit der Fahrzeuge.
Führerscheinlabel: Ein RFID-basierter Aufkleber, der auf dem Führerschein angebracht wird und einen passiven Transponder enthält, welcher durch eine Führerschein-Lesestation ausgelesen wird.
Führerschein-Lesestation: Gerät, das die Daten des Führerscheinlabels mittels eines aktiven Transponders auslesen kann.
Hardware: Gesamtheit der dem Kunden im Rahmen des Vertrags überlassenen bzw. zu überlassenden körperlichen Sachen, z. B. Log-Box, Log-Touch, Führerschein–Lesestationen.
Kunde: Natürliche oder juristische Person, die mit CARSYNC einen dem Geltungsbereich dieser AGB unterfallenden Vertrag geschlossen hat.
Log-Box: Elektronisches Gerät im Fahrzeug. Die Log-Box ist entweder an das Fahrzeugbussystem oder an den OBD2-Diagnoseanschluss angeschlossen. Sie dient der Erfassung und Übertragung von Positions- und Fahrtdaten.
Kommunikation: erfolgt automatisch über ein GSM-, UMTS- oder GPRS-Mobilfunknetz.
Log-System: Begriff für alle Hardware-Komponenten, das CarsyncPortal und die Telematikdienstleistungen sowie die Log-Portaldienstleistungen.
Log-Touch: Elektronisches Gerät zur Fahreridentifikation via RFID-, Smartcard- oder Touchpanel-Lösungen.
Software: Software besteht aus Frontend (Carsync-Portal) und Backend (Serversoftware und Datenbank).
Transporteur: Von CARSYNC mit dem Versand von körperlichen Sachen an den Kunden beauftragter Spediteur, Frachtführer oder sonstiger Dritter.
Werkstattnetz: Bundesweites Abwicklungsnetz von Partnerwerkstätten und Vertragswerkstätten, die für CARSYNC Kunden Leistungen im Rahmen des Rahmenvertrags erbringen. Dienstleister werden Mitglied über den Abschluss eines Rahmenvertragsmit festgelegten Standarddienstleistungen.