Dies ist abhängig von der Prämienauswahl. Bei unserem Flex-Erlös erhalten für 2023 von uns bis zu 400 € mit dem Verkauf ihrer THG-Quote für Ihr E-Auto. Da der Marktpreis der Quote vom aktuellen Marktangebot und der Nachfrage abhängt, kann der exakte Betrag, den Ihre THG-Quoten zum Zeitpunkt des Verkaufs erzielt wird, heute noch nicht exakt prognostiziert werden. Sollten wir beim Verkauf Ihrer THG-Quoten aufgrund unserer Strategie und der Marktentwicklungen sogar höhere Erlöse erzielen, geben wir am Jahresende einen zusätzlichen Betrag an Sie weiter.
Das Umweltbundesamt veröffentlicht im Bundesanzeiger einen Schätzwert, nachdem die Berechnung für die THG-Prämie stattfindet. Der Schätzwert betrug für das Jahr 2021 1.943 kWh.
Der Aufwand übersteigt den Nutzen. Deswegen müssen die THG-Quoten von Dritten gebündelt verkauft werden, um ihre Prämie gültig machen zu können. Daher übernehmen wir diesen Service für Sie und wickeln die Vermarktung Ihrer THG-Quote ab. Dies umfasst alle notwendigen administrativen Schritte.
Melden Sie sich hier über unsere Website in wenigen Schritten an. Wir benötigen lediglich Vor-und Nachnamen sowie Ihre E-Mail Adresse, Ihre Anschrift, Ihre Bankverbindung für die Auszahlung sowie ein Foto oder eine Kopie Ihres Fahrzeugzulassungsscheins.
Ihre Prämie aus dem Verkauf der THG-Quote kann jährlich an Sie ausbezahlt werden, solange Sie im Besitz eines E-Fahrzeuges sind. Abhängig von den Entwicklungen könnten die Prämien ggf. auch erhöht werden.
Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach der Fahrzeugklasse, da unterschiedliche Fahrzeugklassen sich auch in der Einsparung der Emissionen unterscheiden. Sollten Sie einen Fuhrpark besitzen, bekommen Sie also unterschiedliche Erlöse für die verschiedenen Fahrzeugklassen ausgezahlt.
Jeder der im Fahrzeugschein eines Elektrofahrzeugs steht, kann sich auch für die THG-Quote anmelden.
Ja, wenn Sie der Fahrzeughalter von mehreren Fahrzeugen sind, können Sie ganz unkompliziert auch mehrere E-Fahrzeuge in unserem Anmeldeformular anmelden. Falls Sie Fahrzeuge von Ihrer Familie anmelden wollen und Sie nicht der Fahrzeughalter sind, bitten wir Sie ein neues Profil anzulegen.
Alle Fahrzeuge mit einem reinen Elektroantrieb sind dazu berechtigt, die THG- Quote zu verkaufen. Vorraussetzung hierfür ist, dass es für die Fahrzeuge eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist. Darunter fallen E-Autos, E-Busse, E-LKW, E-Transporter uvm.
Für welche Fahrzeuge der THG-Erlös am höchsten ist, richtet sich nach der Fahrzeugklasse und den Einsparungen an Emissionen. Die Marke oder das Modell des Autos bzw. Fahrzeugs spielen dabei keine Rolle.
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.
Ja, Ihr E-Fahrzeug im Leasing ist für die THG Prämie berechtigt, solange Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen sind.
Ja, wenn Sie mindestens einen Tag im entsprechendem Jahr als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Das ist eine Mindestvoraussetzung für Ihre Prämie.
Sie dürfen den THG-Erlös für dieses Jahr natürlich dennoch behalten. Sie geben uns bei einem Verkauf Ihres Autos einfach Bescheid und Ihre Anmeldung endet dann im entsprechenden Jahr. Der neue Besitzer des Fahrzeugs kann dann für das nächste Jahr die THG-Quote wieder anmelden.
Nein, die Förderung der THG-Quote ist nur auf nationaler Ebene durchführbar.
Wie lange es dauert, bis Sie die Vergütung auf Ihrem Konto haben, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dennoch setzen wir alles daran, dass es nur wenige Wochen dauert bis Sie Ihr Geld bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die angegebenen Daten inklusive der hochgeladenen Dokumente werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Diese werden nach höchsten Standard verschlüsselt und auf unserer privaten Cloud in Deutschland gespeichert. Sie werden nur für die Zweck der THG-Quote verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Treibhausgase sind Gase, welche dazu beitragen, dass der Treibhauseffekt voranschreitet. Diese Gase können in der Atmosphäre Einfluss auf die Energiebilanz der Erde nehmen. Eines der bekanntesten Treibhausgase mit großer Auswirkung auf unsere Umwelt ist CO².
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist 2015 von der deutschen Bundesregierung als Instrument zur Senkung von Treibhausemissionen eingeführt worden. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland produzieren müssen daraus abgeleitete Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens um diese THG-Quote senken. Halten sie die Vorgaben nicht ein, werden ihnen Geldstrafen auferlegt. Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen und müssen Quoten zukaufen.
Im Rahmen der Bescheinigung werden die Strommenge in MWh sowie die daraus errechneten THG-Emissionen ausgewiesen. Wie die konkrete Berechnung der THG-Emissionen erfolgt, ist § 5 Absatz 2 Satz 2 der 38. BImSchV zu entnehmen. Dabei werden für reine Batterieelektrofahrzeuge pauschale Schätzwerte verwendet. Der übergeordnete Pauschalwert (z. B. für einen PKW) beträgt 2 MWh. Daneben gibt es noch zwei andere Werte für konkrete Fahrzeugklassen: 3 MWh für die Fahrzeugklasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und 72 MWh für die Fahrzeugklasse M3 (Busse).
Der Gesetzgeber legt den Referenzwert an Treibhausgasen fest. Die Kraftstoffunternehmen dürfen dann in einem bestimmten Zeitabschnitt nicht über den Referenzwert hinausgehen.
Die THG-Quote ist ein Instrument um im Verkehrssektor, die CO2 Ausstöße zu senken und somit der Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Die Treibhausgasregelung steuert den Klimaschutz durch zwei Arten entgegen: Zum einen werden alternative Antriebe, wie die Elektromobilität durch jährlichen Zuschuss gefördert. Zum anderen, dass das In-Verkehr-Bringen von fossilen Treibstoffen für Mineralölunternehmen und somit auch für die Verbraucher immer teurer wird.
Die THG-Quotenhandel wird von manchen als Ablasshandel für die Mineralölindustrie kritisiert. Landwirte fürchten um ihre Einnahmen bei Biokraftstoffen durch die Bevorzugung von Elektroautos und für Umweltschützer geht die Quote nicht zu weit. Außerdem wird die Verdreifachung des kalkulatorischen Fahrstroms im Gesetz als unverhältnismäßige Förderung der Elektromobilität angesehen. Positiv gesehen wird die Auszahlung der Prämie an den Verbraucher, die aktuell noch leicht teurere Elektroautos kaufen. Dadurch werden insbesondere niedrigere Einkommensgruppen unterstützt.
Das sogenannte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ ist die Grundlage für den THG-Quotenhandel. Dies wurde im Mai 2021 als Erweiterung der bestehenden Gesetze zur THG-Quote, vom Bundesrat beschlossen.
Die THG-Quote müssen von Unternehmen erfüllt werden, die die CO2-verursachenden Treibstoffe verarbeiten und in Umlauf bringen. Unter anderem Mineralölunternehmen, die die Tankstellen mit Treibstoffen beliefern.
Die Klimakrise wird uns noch längere Zeit begleiten, vor allem die Umstellung auf die E-Mobilität. Zu dem jetzigen Zeitpunkt steht schon fest, dass die THG-Quote die Elektromobilität bis mindestens 2030 begleiten wird. Für die quotenpflichtigen Unternehmen, wie Mineralölhersteller, bedeutet das einen stetigen Anstieg der Verringerung oder Ausgleich der CO2 Emissionen – von 6% auf mindestens 25% bis 2030. Nebendem steigen auch die Anforderungen an die Zusammensetzung des Biokraftstoffs, so dürfen z.B Verbrennerfahrzeuge ab 2023 nicht mehr mit Biokraftstoffen fahren, die mit Palmöl produziert wurden. Diese und noch weitere geplante Gesetzgebungen, die den Klimawandel entgegenwirken sollen, fördern den Verkauf der THG-Quote, dass einen Anstieg der Erlöse prognostiziert und dies einen direkten monetären Mehrwert für E-Fahrzeughalter zugute hat.
Der Service und die Registrierung auf unserer Plattform ist für Sie komplett kostenlos. Wir wollen zum einen die Energiewende vorantreiben, zum anderen arbeiten wir erfolgsbasiert und finanzieren uns anteilig vom erzielten Quotenerlös. Auch im Falle, dass einige der angemeldeten E-Fahrzeuge nicht berechtigt sind, entstehen keine Kosten für Sie oder das Unternehmen
Der Service von Carsync ist für Sie völlig kostenlos. Wir finanzieren uns durch eine Provision am Erlös. Wenn Ihnen Ihre THG-Prämie ausgezahlt wird, ist diese Provision bereits abgezogen.
Sie brauchen nur wenige Minuten für Ihre Registrierung. Wir benötigen nur Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail Adresse, sowie Ihre Kontodaten für die Überweisung der Prämie. Außerdem benötigen wir, um Ihre THG-Quote nachweisen zu können, ein Foto oder Scan Ihres aktuellen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) des batterieelektrischen Fahrzeugs. Sie können diesen Nachweis ganz einfach hochladen.
Wir empfehlen, dass Sie sich von Ihrem Steuerberater zu diesem Thema beraten lassen, da wir keine steuerliche Beratung machen dürfen. Laut Us § 22 Nr. 3 EstG zählen „Prämien“ zu den sonstigen Einkünften, für die es eine jährliche Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 256 Euro gibt. Das ist allerdings unser selbst erworbenes Wissen und keine Beratung!
Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten kostenlos beraten und erfahren Sie wie Sie manuellen Arbeitsaufwand vermeiden, zusätzlich Kostenersparnisse erzielen und am einfachsten digital werden.